Satzung des Altersgenossenverein 1966 Böbingen a. d. R.
  1. Name und Ziele des Vereins
    Der Verein heißt Altersgenossenverein 1966 Böbingen an der Rems und richtet die Jahrgangsfeste des Jahrgangs 1966 aus.
  2. Beiträge
    Zur Ausrichtung der Jahrgangsfeste wird von den Mitgliedern ein Jahresbeitrag von zur Zeit 20 Euro eingezogen, erstmals im Jahre 2003. Paare bezahlen den einfachen Beitrag. Späteinsteiger zahlen vergangene Jahre bis zum letzten Jahrgangsfest nach. Die Beiträge werden im Monat August erhoben (im Jahr 2003 im Oktober). Mitglieder, die aus dem Verein ausscheiden oder ausgeschlossen werden, haben keinen Anspruch auf Rückerstattung der Beiträge oder aus dem Vereinsvermögen.
  3. Mitglieder
    Mit dem Eintritt in den Verein erkennt das Mitglied die Satzung an. Die Satzung kann auf der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung mit absoluter Mehrheit geändert werden. Das Mitglied ist einverstanden, daß seine Adresse, Telefon und Geburtsdatum auf einer für alle Mitglieder offen Liste vermerkt wird. Das Nichteinverständnis ist dem Vorstand unverzüglich und schriftlich anzuzeigen. Das Mitglied verpflichtet sich diese Liste nur zum vereinsinternen Gebrauch zu verwenden (siehe §43 f. BDSG) .
  4. Organisation
    Die Mitglieder wählten am 20.9.2003 den Vorstand für ein Jahr. Ab dem Jahr 2004 wird der Vorstand für zwei Jahre gewählt. Der Vorstand besteht aus
  5. Jahrgangsfeste
    Die Organisation und Durchführung der Jahrgangsfeste obliegt dem Vorstand, der zur Erledigung der Aufgaben Ausschüsse einsetzen kann.
  6. Sonstige Veranstaltungen
für den Altersgenossenverein Böbingen an der Rems
Böbingen, den 20.9.2003
geändert am 21.10.2006

Udo Eisenmann

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